Zitat:
Zitat von UlliF
Müsste ich diesem Wunsch nachkommen (als älteste Tochter soll ich laut Testament Nachlassverwalterin sein).
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Meine Antwort wäre spontan: Nein!
Als Nachlassverwalter haben Sie die Aufgabe die Abwicklung des Testaments des Erblassers zu vollziehen.
Natürlich wäre es möglich eine Auszahlung vorzunehmen, wenn eine der beiden anderen Parteien über die geldlichen Mittel verfügt, aber einen Zwang kann ich nicht erkennen.
Und nur für den Vorschuss eines Familienmitglieds einen Kredit oder Hypothek aufzunehmen, kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Das ist zumindest meine Meinung.
Erbrecht Einfach