Mieterhöhung nach Zweckbindung
Hallo zusammen,
ich habe 2011 eine Mietwohnung in einer Zwangsversteigerung erworben und die Zwecksbindung endet 2014.
Meine Frage:
Darf ich nach Ende der Zwecksbindung die Miete dem "normalen" Niveau (gemäß Mietpreisspiegel) anpassen oder darf ich z.B. die Miete jährlich nur um einen gewissen Prozentsatz anheben?
Vielen Dank im Voraus,
Heinz
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