AW: Mieterhöhung nach Zweckbindung
Nach Ende der Zweck-/Mietpreisbindung dürfen Sie die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um 20 %, in manchen Gebieten/Städten nur noch um 15 %, erhöhen.
Das auch könnte alle 15 Monate um die Hälfte des Prozentsatzes sein.
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