Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 31.07.2013, 11:53
anitari anitari ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Mieterhöhung nach Zweckbindung

Nach Ende der Zweck-/Mietpreisbindung dürfen Sie die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um 20 %, in manchen Gebieten/Städten nur noch um 15 %, erhöhen.

Das auch könnte alle 15 Monate um die Hälfte des Prozentsatzes sein.
Mit Zitat antworten