AW: Wo ist die Schenkungssteuererklärung abzugeben?
Leider ist die Angelegenheit komplex, da hier Aktien mit einem Niesbrauchvorbehalt verschenkt werden.
Selbst wenn der Schenkungswert unter 400.000 Euro bleibt, ist eine sehr umfangreiche Schenkungssteuererklärung abzugeben. (Ermittlung des Aktienwertes von nicht notierten Aktien und dazu noch der Abzug der Erträge)
Das ist alles sehr komplex und muss auch hier nicht behandelt werden.
Meine Frage ist nur: MÜSSEN die Schenkungssteuereklärungen beim Wohnsitzfinanzamt der Kinder abgegeben werden? Oder kann ich die Schenkungssteuererklärung bei meinem Finanzamt abgeben? (ich habe ja auch die Steuer zu tragen) Gibt es dazu irgendeine Vorschrift?
Ich befürchte, dass die Wohnsitzfinanzämter meiner Kinder, (Bayern und NRW) zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.
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