Da das Schenkungsrecht ähnlich wie das Erbrecht gelagert ist, hat meiner Kenntnis nach der Beschenkte die Erklärung abzugeben. Somit würde dies für Ihre Kinder gelten.
Sollte ein Steuerbescheid an die Kinder ergehen, weisen Sie die fälligen Beträge an. Das wäre für das Vorgehen der einfachste Weg.
Auf Grund der Komplexität des Falles kann ich aber trotzdem nur dazu raten noch einmal einen Anwalt für Erbrecht zu befragen. Das können Sie auch günstig und unverbindlich über unser Portal tun:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Vielleicht sind dort auch Sonderregelungen bekannt, wie der Fall zu besten Gunsten für Sie und Ihre Kinder abgehandelt werden kann.
Wenn es um so viel Geld geht, kann das eigentlich nur der richtige Weg sein.
Erbrecht Einfach