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Wie gesagt, ICH habe mündlich gekündigt, mein Mann hat gar nichts gekündigt,
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Da Mietverträge immer schriftlich gekündigt werden müssen, ist das, was Sie gesagt haben nur Geschwätz und hat keinerlei rechtliche Auswirkung.
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Unser VM sagte uns daraufhin das sie schon einen Makler beauftragt haben und er sich unsere Whg am Vormittag angesehen hat.
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Und das wäre Hausfriedensbruch gewesen, da der Makler keine Erlaubnis von Ihnen hatte.
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Gestern ( Dienstag ) sagte der VM zu meinem Mann, das wir ausziehen müssten, sie wollen das Haus verkaufen und sich eine ETW kaufen.
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Das ist kein Grund für eine Kündigung, denn der Verkauf des Hauses bricht nicht den Mietvertrag.
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würde das 3000 Euro kosten, auf den Vorschlag das wir die Kosten übernehmen sind sie nicht eingegangen.
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So etwas sollten Sie nicht noch einmal vorschlagen. Ein Makler bekommt sein Geld erst bei erfolgreicher Neuvermietung. Und dann meist von den Mietern, nicht vom Vermieter.
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Und jetzt kommt es, wir sollen bis zum 30.09.2013 ausziehen.
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Mit welcher Begründung? Ihr Vermieter scheint wohl sehr weltfremd zu sein, oder raucht der etwas Illegales?
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Können uns die VM wirklich so auf die Strasse setzen ?
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Nein natürlich nicht. Das scheint nur die Fantasie eines uninformierten Vermieters zu sein.
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Am kommenden Montag will der Makler Bilder von unserer Whg machen,
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Das soll sich der Makler ganz schnell von der Backe putzen. Aber das weiß der sicherlich, dass er dazu kein Recht hat.
Aber beachten: Da Sie scheinbar mit Ihrem Vermieter alleine unter einem Dach wohnen könnte er sein Recht zu einer Kündigung ohne Begründung nutzen. Mehr dazu hier:
Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung