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Alt 14.08.2013, 12:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mündliche Kündigung-alles ewas kompliziert

Zitat:
Wie gesagt, ICH habe mündlich gekündigt, mein Mann hat gar nichts gekündigt,
Da Mietverträge immer schriftlich gekündigt werden müssen, ist das, was Sie gesagt haben nur Geschwätz und hat keinerlei rechtliche Auswirkung.

Zitat:
Unser VM sagte uns daraufhin das sie schon einen Makler beauftragt haben und er sich unsere Whg am Vormittag angesehen hat.
Und das wäre Hausfriedensbruch gewesen, da der Makler keine Erlaubnis von Ihnen hatte.

Zitat:
Gestern ( Dienstag ) sagte der VM zu meinem Mann, das wir ausziehen müssten, sie wollen das Haus verkaufen und sich eine ETW kaufen.
Das ist kein Grund für eine Kündigung, denn der Verkauf des Hauses bricht nicht den Mietvertrag.

Zitat:
würde das 3000 Euro kosten, auf den Vorschlag das wir die Kosten übernehmen sind sie nicht eingegangen.
So etwas sollten Sie nicht noch einmal vorschlagen. Ein Makler bekommt sein Geld erst bei erfolgreicher Neuvermietung. Und dann meist von den Mietern, nicht vom Vermieter.

Zitat:
Und jetzt kommt es, wir sollen bis zum 30.09.2013 ausziehen.
Mit welcher Begründung? Ihr Vermieter scheint wohl sehr weltfremd zu sein, oder raucht der etwas Illegales?

Zitat:
Können uns die VM wirklich so auf die Strasse setzen ?
Nein natürlich nicht. Das scheint nur die Fantasie eines uninformierten Vermieters zu sein.

Zitat:
Am kommenden Montag will der Makler Bilder von unserer Whg machen,
Das soll sich der Makler ganz schnell von der Backe putzen. Aber das weiß der sicherlich, dass er dazu kein Recht hat.

Aber beachten: Da Sie scheinbar mit Ihrem Vermieter alleine unter einem Dach wohnen könnte er sein Recht zu einer Kündigung ohne Begründung nutzen. Mehr dazu hier: Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung
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