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Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
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14.08.2013, 15:32
Regenmacher
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Beiträge: 2.349
AW: Mündliche Kündigung - alles ewas kompliziert
Zitat:
Sollten wir z.B. zum 01.12.13 eine Whg finden, dann können wir ausziehen, und der VM hat kein Recht auf eine weitere Mieteinnahmen von uns.
Aber nur, wenn die Kündigung rechtzeitig bis zum 04.09. (Dreimonatsfrist) gekündigt wurde.
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