Hallo Ihr Lieben, brauche Dringend Info !!
Geschichte:
Älter Dame stirbt und vererbt alles an Person A, diese Person ist aber nicht mit der älteren Dame verwandt. Es gibt aber noch Person B die mit der alten Dame Verwandt ist aber aus dem Erbe schriftlich ausgeschlossen wurde. Ich weiß es gibt den Pflicht Teil von 50%. Person B muss sich an Person A wenden, Person A kommt aber nicht an das Erbe ran so lange er die Erbsteuer/Schenkungssteuer nicht zahlt. Da aber die Person A noch nichts hat, kann er auch nichts geben.
so nun zu meiner Frage: Kann aber die Person B ihren Anteil beantragen ohne mit der Peron A in Kontakt zu treten.
Danke Euch schon mal für's lesen und hoffe das ich es deutlich geschrieben habe