Hallo,
Ihre Einschätzung dürfte richtig sein. Ein Ausgleich am Vermächtnis findet nur statt, wenn ein Pflichtteil dadurch beschnitten wird, bzw. das Pflichtteilsrecht eines Anspruchnehmers tangiert wird.
Lesen Sie dazu auch noch einmal hier:
http://www.forum-recht-einfach.de/er...tnis-2379.html
Erbrecht Einfach