Hallo, in Ihrem Falle und meiner Ansicht nach würde der Pflichtteil so berechnet werden.
Gesetzliche Erben:
Mutter: 50%
Schwester: 25%
Sie: 25%
Der Pflichtteil beträgt jedoch 50% des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% (ein Achtel).
Bei einer Erbmasse von 400.000 EUR wären das meiner Ansicht nach auch 50.000 EUR. Natürlich ohne Gewähr.
Da die Gegenseite jedoch bereits mit einem Anwalt betraut ist, kann ich nur raten diesen Anspruch auch durch einen Anwalt bestätigen, bzw. berechnen zu lassen. Dafür würde sich unsere Onlineberatung hervorragend eignen:
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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach