Zitat:
Zitat von Recht-Einfach
Gesetzliche Erben:
Mutter: 50%
Schwester: 25%
Sie: 25%
Der Pflichtteil beträgt jedoch 50% des gesetzlichen Erbteils, also 12,5% (ein Achtel).
Bei einer Erbmasse von 400.000 EUR wären das meiner Ansicht nach auch 50.000 EUR. Natürlich ohne Gewähr.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort.
So dachte ich mir das auch.....mich hat wie gesagt, das Rechnungsbeispiel des Anwaltes irritiert.
Ich muß hinzufügen, daß meine Mutter bereits mit diese Rechenweise argumentiert hat und ich mich frage, ob das vom Rechtsanwalt auf Weisung meiner Mutter so weitergegeben wird.
Den Ratschlag mit Einbeziehung eines eigenen Anwaltes hatte ich schon ins Auge gefaßt, nur noch keinen Termin vereinbart.
Vielen Dank und schönes Wochenende.
G.O.