Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung
mein vermieter (privatvermiete aus köln) hat ein architekltenbüro beauftragt ein exaktes aufmaß aller räume in unserem haus (Berlin) zu erstellen um eine einheitliche und korrekte datengrundlage für die betriebskosten abrechnung zu erhalten.
ich wohne seit Mitte 1998 in einer dachgeschoßwohnung die nach meinen berechnungen 50qm grundfläche und ca. 37,5qm wohnflächen hat. Nach einreichung einer Klage im jahr 2001 wurde die Größe der Wohnung per gerichtsbeschluß im jahr 2002, nach einem vergleich, auf 45qm wohnfläche festgelegt.
wie soll ich mich verhalten und was für rechtliche konsequenzen könnten sich daraus ergeben, wenn meine berechnung mit der wohnfläche von 37,5qm stimmt?
kann ich einen nachweis über das ergebnis der vermessung verlanngen?
bin für alle hilfreichen hinweise dankbar
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