AW: Wohnungsaufmaß für Betriebskosten Abrechnung
ich hatte damals den vermieter verklagt, weil ich festgestellt habe, das die 50qm wohnfläche wie im mietvertrag angegeben nicht stimmen konnten.
Der Gutachter hat die Wohnung nicht vermessen können, weil sich kurz vorher geeinigt wurde.
die größe wurde vom vermieter mehr oder weniger festgelegt, da er bei den außergerichtichtlichen verhandlungen nicht davon abwich....
darf ich nach dem 2. zitat davon ausgehen, das ich über das ergebnis der messung informiert werde, bzw irgendwas ind die hand bekomme oder wie auch immer???
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