Zitat:
Kann uns die Haltung der Schlangen in der Mietwohnung verboten werden?
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Bei 2 Würgeschlangen dieser Größe könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter die Haltung untersagen kann. Hier ist sicherlich der Vermieter den anderen Mietern gegenüber verpflichtet, solche Tiere, die auch schon mal aus ihrem Terrarium ausbrechen, sie davor zu schützen.
Gerade heute aus einem anderen Forum zum Thema Königspython:
Königspython des Vermieters im Haus entflohen - Mietminderung möglich ?