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Alt 21.08.2013, 22:45
Milarepa Milarepa ist offline
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Registriert seit: 21.08.2013
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Standard Recht auf Stellplatz aufgrund nachweisbarer mündlicher Vereinbarung durchsetzbar?

Liebe Gemeinde,
nehmen wir mal folgenden Fall an:


Eine Frau wohnt seit 4 Jahren in einer Wohnung. Bei ihrer Vertragsunterzeichnung wurde mündlich vereinbart, "dass jeder Wohnung je 1 PKW-Stellplatz zusteht". Eine Bekannte war als Zeugin anwesend und kann die Vereinbarung bestätigt. Außerdem haben alle anderen Mietparteien des Hauses schriftlich bestätigt, dass sie auch bei Ihrer Mietvertragsunterzeichnung genau denselben Hinweis vom Vermieter erhalten haben.

Ansonsten ist schriftlich im Vertrag enthalten: "Ferner werden mitvermietet: Garage, Carport, Garten, Mitbenutzung" (wobei es weder Garage noch Carport gibt)

1. Frage: Ist das Recht auf einen Stellplatz nun auch aufgrund der nachweisbaren mündlichen Vereinbarung durchsetzbar?

Nehmen wir zusätzlich an, dass der Partner der Frau vor 2 Jahren zu ihr in die Wohnung gezogen ist. Nach über einem Jahr wollte der Vermieter dann die Miete erhöhen und hat das Paar gebeten, einen neuen Mietvertrag zu zweit unterzeichnen. Dabei war der Stellplatz nur in der Hinsicht Thema, dass der Vermieter sein Bedauern ausdrückte, dass er die Stellplätze nicht extra vermietet habe, sondern jedem Mieter quasi persé einen Platz mitvermietet hat. Schriftlich blieb der Passus wie oben derselbe.

Nun möchte er nämlich wegen eines Zweitwagens den Stellplatz des Paares nutzen und bestreitet derren Rechtsanspruch.

2. Frage: Hat sich durch den neuen Vertrag etwas an dem Anspruch auf den Stellplatz geändert oder ist dieser als Fortsetzung des 4 Jahre alten Vertrages zu sehen?



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