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Alt 22.08.2013, 08:42
anitari anitari ist offline
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Beiträge: 189
Standard AW: Habe ich eine Chance freiwillig gezahlte Vorauszahlung zurückzubekommen ????

Zitat:
Zitat von Ganymed Beitrag anzeigen

Heute bekam ich folgende E Mail:

Sehr geehrter Herr ..
ich denke, Sie haben uns viel Zeit mit Ihren eigenmächtigen abweichenden Zahlungen beschäftigt.
Ich mache hiermit geltend, dass die Berechnung abweichender Salden wegen vertragswidriger Zahlungen des Mieters kostenpflichtig ist.
Der Kostensatz betragt 40,00 €/h und berücksichtigt alle bisher durchgeführten Nachberechnungen.
Ich biete Ihnen an, sich zuvor gütlich zu verständigen, bevor ich eine Rechnung lege.
Mit freundlichen Grüßen
Ich würde den VM bitten/auffordern die Rechtsgrundlagen für seine Forderung und das Verbot/die Vertragswidrigkeit Betriebskostenvorauszahlungen anpassen zu dürfen zu belegen.

Letzteres darf jede Vertragspartei, also auch der Mieter, gemäß BGB § 560 Abs. 4

Zitat:
Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
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