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Alt 13.08.2009, 19:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wohnungsbesichtigung - wann?

Hallo Vendetta,

zum Thema Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter haben wir einen für dich sicher interessanten Artikel auf unserer Seite: Die Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

Hier wirst du sehen, dass es in der Regel einen Grund geben muss, wenn der Vermieter die Wohnung besichtigen möchte. Und natürlich alles mit Vorankündigung, abgesehen von Notfällen, die hier eine Ausnahme darstellen.

In deinem Fall würde ich mit offenen Karten spielen. Das ist sicher immer das Beste für ein Mietverhältnis.

Untersage dem Vermieter einfach eine newe Besichtigung, solange du noch krankgeschrieben bist. Füge vielleicht ein Attest in Kopie bei und biete ihm einen alternativen Besichtigungstermin an, um den Frieden zu wahren.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen bereit,


Mietrecht Einfach
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