Hallo,
also die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Nachlasswert. Dies sind grob gesagt:
Alle Vermögensgegenstände zum Marktwert abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten, wie Hypotheken, Schulden, etc.
Meines Verständnisses nach wird die Erbschaftsteuer demzufolge auch nur nach der Differenz aus Vermögen und Schulden bemessen. Lesen Sie dazu doch noch einmal hier:
Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach