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Alt 15.08.2009, 10:55
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Eigenbedarfskündigung

Hallo Lara,

generell obliegt es der Auswahl des Vermieters, welche Wohnung er für den Eigenbedarf nutzen möchte. Eine Regelung wie "wer als letztes eingezogen ist, muss auch wieder ausziehen" ist mir nicht bekannt. Der Vermieter hat ja, wenn er eine Wohnung für den Eigenbedarf meldet, auch individuelle Ansprüche und da scheint Eure Wohnung wohl leider die geeignete für zu sein. Damit habt Ihr nicht viel in der Hand, es sei denn, die Kündigung würde Euch ungewohnt hart treffen. Für Härtefälle gibt es hierbei Ausnahmen und es gibt die Möglichkeit eine Eigenbedarfskündigung abzuwehren.

Trifft dies nicht auf Euch zu solltet Ihr beachten, dass der Vermieter die Kündigungsfristen einhält. Diese sollte in Eurem Fall bei 9 Monaten liegen. Also habt ihr notfalls genügend Zeit, um Euch Ersatz zu beschaffen.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
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