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Alt 15.08.2009, 11:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Wohnungsbesichtigung - wann?

Hallo Vendetta,

"Wie es in den Wald hineinschreit, so schreit es auch wieder raus" bedeutet nichts anderes als "So wie man sich bettet, so liegt man" - also das das Verhalten, was man jemand anderem gegenüber an den Tag legt auch wieder einen selber trifft.

Der Vermieter will meiner Meinung nach damit sagen, dass er dich durch die Ablehnung der Besichtigung auf dem Kieker hat.

Aber wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt - und eine unordentliche Wohnung ist kein Grund (es sei denn sie ist stark vermüllt) - dann hat er nichts gegen dich in der Hand, solange du auch die anderen Vereinbarungen des Mietvertrags, wie z.B. Mietzahlung und ggf. Einhalten der Hausordnung, ordnungsgemäß erfüllst.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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