Ich , geb. am 01.06.64 , habe 1999 mit meiner damaligen Ehefrau eine Eigentumswohnung erworben .
2009 wurde ich geschieden, meine Exfrau wurde durch mich ausgezahlt ( diese Entschädigung an meine Exfrau wurde durch einen erneuten Kredit finanziert den ich heute noch abtrage ) und die Eigentumswohnung auf meinen alleinigen Namen beim Amtsgericht/Grundbuch eingetragen .
Am 12.12.12 habe ich neu geheiratet , meine Frau hat einen 15 jährigen Sohn .
Nun habe ich die Wohnung verkauft , die Restschuld plus Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt . Mir blieben vom Verkauf noch 24.000 € übrig . Dieses Geld wollte ich als Startkapital nutzen um gemeinsam mit meiner jetzigen Frau eine neue Eigentumswohnung zu kaufen .
Und nun kommen meinen beiden leiblichen , aus erster Ehe stammenden Kinder ( 23 J. ledig und 28 J. verheiratet ) an und wollen Geld sehen
.
Dürfen sie dass ?????????
Und selbst wenn ich dass Geld so ausgebe , dürfen sie nach dem Gesetz Ansprüche erheben ?????????