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Alt 04.09.2013, 18:13
chariomer chariomer ist offline
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Registriert seit: 04.09.2013
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Daumen runter Erbschaft schon zu Lebzeiten

Ich , geb. am 01.06.64 , habe 1999 mit meiner damaligen Ehefrau eine Eigentumswohnung erworben .

2009 wurde ich geschieden, meine Exfrau wurde durch mich ausgezahlt ( diese Entschädigung an meine Exfrau wurde durch einen erneuten Kredit finanziert den ich heute noch abtrage ) und die Eigentumswohnung auf meinen alleinigen Namen beim Amtsgericht/Grundbuch eingetragen .

Am 12.12.12 habe ich neu geheiratet , meine Frau hat einen 15 jährigen Sohn .
Nun habe ich die Wohnung verkauft , die Restschuld plus Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt . Mir blieben vom Verkauf noch 24.000 € übrig . Dieses Geld wollte ich als Startkapital nutzen um gemeinsam mit meiner jetzigen Frau eine neue Eigentumswohnung zu kaufen .

Und nun kommen meinen beiden leiblichen , aus erster Ehe stammenden Kinder ( 23 J. ledig und 28 J. verheiratet ) an und wollen Geld sehen .

Dürfen sie dass ?????????
Und selbst wenn ich dass Geld so ausgebe , dürfen sie nach dem Gesetz Ansprüche erheben ?????????



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