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Alt 11.09.2013, 21:50
ovalfrau ovalfrau ist offline
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Registriert seit: 11.09.2013
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Standard Außerordentliche Kündigung

Meine Söhne bewohnen seit einem Monat ihre erste Mietwohnung und haben heute durch den Vermieter die außerordentliche Kündigung erhalten. als Begründung führt der Vermieter an, dass der Hausmeister sich, weil niemand beim Termin der Schornsteinfegers die Wohnung geöffnet habe, sich mit dem Notschlüssel Zugang zur Wohnung verschafft habe. Dabei habe er drei fremde Personen angetroffen. Außerdem habe jemand in den Hausflur erbrochen und meine Söhne hätte dies nicht beseitigt. Mieter hätten sich wegen zu lauter Musik beschert.
Für letzteres habe sich die Jungs beim Hausmeister bereits entschuldigt. Zum Zeitpunkt der Verunreinigung im Hausflur war ein Sohn nicht in der Wohnung und der andere hat geschlafen.
Der Besuch der Hausmeisters erscheint mir ein Verstoß gegen das bestehende Hausrecht - oder darf er für diesen Grund mit einem Notschlüssel die Wohnung betreten?



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