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Alt 14.09.2013, 08:41
anitari anitari ist offline
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Standard AW: außerordentliche Kündigung

Schornsteinfeger in die Wohnung lassen ist kein Notfall.

3 fremde Personen in der Wohnung, na und? Was gehts den Hausmeister und Vermieter an, so lange die Personen nicht dort wohnen?

Einmalige Vorfälle wie die Verunreinigung des Flurs und zu laute Musik sind auch kein Grund zur fristlosen Kündigung. Allerdings, nach Abmahung(en), im Wiederholungsfall schon.

Der Vermieter bzw. Hausmeister darf keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Was sich aber bei Schließanlagen nicht vermeiden läßt da es ja einen Generalschlüssel gibt.

Tip dazu, Schließzylinder der Wohnungstür austauschen und Ruhe ist.

Originalzylinder aber aufheben und bei Auszug wieder einbauen.
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