Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 16.09.2013, 15:52
Hirschin Hirschin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung wegen angeblicher Mitbewohner

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Es gibt einige wenige Vorkommnisse, bei der ein Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen kann. Ich kann aber auf keinen Fall einen solchen Grund erkennen.

Lesen Sie bitte, was im Mietrechtslexikon zur fristlosen Kündigung zu finden ist:

Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Da diese Wohnung als Einliegerwohnung vom Vermieter erleichtert gekündigt werden könnte, sollten Sie auch dieses lesen:

Mietrecht: Die Kündigung einer Einliegerwohnung

Sehe ich genauso, in dem hier geschilderten Fall (falls es wirklich so geschehen sein sollte) ist eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters nicht rechtens und wird hat daher keine Wirksamkeit.
Ich persönlich würde die schriftlich widerrufen und die o.g. Gründe genauso auflisten - mal schauen wie die Antwort dann lautet.
Vor einem Rechtsstreit müssen sie sich also nicht fürchten!

Geändert von Hirschin (16.09.2013 um 15:58 Uhr)
Mit Zitat antworten