Zitat:
Zitat von Regenmacher
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Sehe ich genauso, in dem hier geschilderten Fall (falls es wirklich so geschehen sein sollte) ist eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters nicht rechtens und wird hat daher keine Wirksamkeit.
Ich persönlich würde die schriftlich widerrufen und die o.g. Gründe genauso auflisten - mal schauen wie die Antwort dann lautet.
Vor einem Rechtsstreit müssen sie sich also nicht fürchten!