AW: Soll bei Auszug Holzfenster neu streichen
Wenn in Ihrem Mietvertrag eine gültige Schönheitsreparatur vereinbart ist, dass gehört das Streichen der Fenster von innen dazu. Bei lasierten Fenstern ist es natürlich schwierig zu erkennen, ob überhaupt Renovierungsbedarf besteht.
Das, was Sie schildern sieht eher danach aus, dass von der letzten Aufarbeitung die "Pickel" stammen. Wenn diese Aufarbeitung nicht von Ihnen vorgenommen wurde, dann sollten Sie den jetzigen Zustand auch nicht ändern.
Holen Sie sich einen handwerklich begabten guten Zeugen und machen Sie Fotos von den Fenstern. Dann haben Sie etwas in der Hand, wenn die Vermieterin keine Ruhe gibt.
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