Thema: Katzenhaltung
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 20.09.2013, 11:37
Lavazza Lavazza ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2013
Beiträge: 3
Unglücklich Katzenhaltung

Hallo,

ich bin vor kurzem umgezogen und habe den Vermieter nach dem Umzug nach einer Genehmigung für die Haltung von zwei Katzen gefragt. Laut Mietvertrag muss die Haltung von Katzen oder Hunden vom Vermieters genehmigt werden. Der Vermieter erteilte mir diese Genehmigung nicht, mit der Begründung, dass er keine Hunde oder Katzen in den Wohnungen haben möchte wegen möglicher Schäden. Jegliche andere "Kleinteire" dürfte man halten.
Ich frage mich nun, ob dieses Verbot rechtsgültig ist, oder ob er mir die Haltung von zwei Katzen nicht "einfach so" verbieten darf?
Über Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen