Katzenhaltung
Hallo,
ich bin vor kurzem umgezogen und habe den Vermieter nach dem Umzug nach einer Genehmigung für die Haltung von zwei Katzen gefragt. Laut Mietvertrag muss die Haltung von Katzen oder Hunden vom Vermieters genehmigt werden. Der Vermieter erteilte mir diese Genehmigung nicht, mit der Begründung, dass er keine Hunde oder Katzen in den Wohnungen haben möchte wegen möglicher Schäden. Jegliche andere "Kleinteire" dürfte man halten.
Ich frage mich nun, ob dieses Verbot rechtsgültig ist, oder ob er mir die Haltung von zwei Katzen nicht "einfach so" verbieten darf?
Über Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar!
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