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Alt 21.09.2013, 16:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbschaft antreten - wie soll ich vorgehen?

Hallo,

in Ihrem Fall wäre die Testamentseröffnung abzuwarten. Diese obliegt dem Nachlassgericht.
Zum Vorgehen können Sie sich hier informieren: Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber


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