AW: Erbschaft antreten - wie soll ich vorgehen?
Hallo,
in Ihrem Fall wäre die Testamentseröffnung abzuwarten. Diese obliegt dem Nachlassgericht.
Zum Vorgehen können Sie sich hier informieren: Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach
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