Wer welche Fotos zu welchem Zweck auch immer in, bzw. von Ihrer Wohnung macht, bestimmen immer noch Sie als Mieter. Ihre Vermieterin kann nach Ihrem Auszug so viele Fotos machen, wie Sie will.
Auch sollten Sie nicht zu großzügig mit den Besuchsterminen sein. Lesen Sie bitte hier:
Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
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