Mieter soll Kleinreparatur an defekter Toillette selbst zahlen?
Bei mir war die Dichtung des Toillettenrohrs undicht und es trat nach jeder Spülung Wasser aus. Ich habe meinen Vermieter sofort informiert, aber er meinte, daß ich mich selbst um den Schaden kümmern und beheben lassen soll. Die Selbstbeteiligungskosten lägen ja schließlich bei 300 Euro. Das stimmt nun nicht. Im Mietvertrag steht bis zu 75 Euro müsse der Mieter sämtliche Kosten selbst zahlen, bis zu 200 Euro im Jahr. Aber wie ist das denn bei sanitären Anlagen? Muß diese Reparaturen nicht grundsätzlich vom Vermieter getragen werden?
Zum Glück habe ich einen Bekannten (Installateur), der mir die Dichtung umsonst angebracht hat.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|