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Alt 04.10.2013, 19:13
baerchi123 baerchi123 ist offline
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Standard AW: Abfluß in Küche

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Zitat von Sange Beitrag anzeigen
@baerchi123,

übergeben Sie die Angelegenheit Ihrer Privathaftpflichtversicherung, die wird es schon richten.

Es ist nicht vertragsgemäß, wenn die Abflussrohre durch Fett und Haare verstopft werden. Zumal man hier davon ausgehen muss, dass nur der jetzige Mieter der Verursacher sein kann. Klar gäbe es noch die Möglichkeit einer Beschädigung in den Abflussleitungen, die dann dafür sorgt, dass sich der Durchgang allmählich verringert. Aber davon wurde nichts berichtet.

Fett gehört sicher nicht in den Abfluss und Haare werden durch Haarsiebe zurückgehalten.

Es wird wohl auf die Haftpflichtversicherung in diesem Fall bei der Person hinauslaufen. Mir ging es eher um die grundsätzliche Klärung.

Klar gibt es für Haare Haarsiebe, aber auch hierbei können Haare in den Abfluß gelangen. Haarsiebe sind außerdem vom Vermieter zu stellen, wenn er gerne dieses nützen möchte. Das Fett beim Abwaschen immer in den Abfluß gelangt ich glaube darüber sind wir uns einig. Ansonsten dürfte man nichts abwaschen und jede Spüllösung mit Antifettwirkung wäre ja total überflüssig.

Wir reden hier nicht von 1 Liter altes Küchenfett in den Abfluß schütten oder einen Büschel Haare durch den Abfluß jagen.

In meinen Augen total unverständlich warum hier der Mieter zahlen muss. Der Mieter bezahlt nunmal jeden Monat für die Nutzung der Wohnung und wenn diese 10 Jahre oder älter ist, kann es wohl mal sein, das der Abfluß nach so langer Zeit zusetzt. Wenn dem Vermieter das nicht passt, soll er meiner Meinung nach das vermieten sein lassen.
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