Hallo,
also ein Pflichtteilsanspruch würde meines Verständnisses nach auf die gesamte Erbmasse angewendet werden. Denn selbst, wenn es sich um eine Schenkung im Todeszeitpunkt handeln würde, wäre diese Schenkung zu 100% auf das Erbe anzurechnen!
Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Ich kenne Testamente dieser Art meist mit einer zusätzlichen Klausel a la:
Sollte einer der Nacherben zum Zeitpunkt des Todes des ersten Elternteils seinen Pflichtteil geltend machen, so erhält er auch bei Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil.
Von dieser ist bei Ihnen jedoch nicht die Rede.
Da dies den Sachverhalt maßgeblich ändern und auch die Durchsetzung eines Pflichtteils das Familienklima belasten könnte, würde ich Ihnen raten einmal unsere Onlineanwälte zu befragen, welche Möglichkeiten Sie genau haben:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Sie können Ihre Frage kostenlos und unverbindlich stellen und erhalten dann ein Angebot zur rechtsicheren Klärung des Sachverhaltes.
Ich wünsche viel Erfolg!