Frist für Mieterhöhung nach Umbau
Hallo und Guten Tag,
Im August diesen Jahres wurden in den Häusern die Dachgeschossappartments (samt meinen) umgebaut/ um 1 Zimmer erweitert.
Der Vermieter war per Auflage dazu verpflichtet, da es vorher keinen Notein/ausstieg in der Whg, vom /zum Dach aus gab.
Allerdings versäumte der VM vor dem Umbau, weder die Dauer, den Umfang noch die zu erwartende Mieterhöhung schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
(Nachbarn haben wohl etwas von 4-5 Tagen Dauer gehört, insgesamt streckte sich alles aber auf einen ganzen Monat.
Jetzt schickte mir die Hausverwaltung die Ankündigung der Mieterhöhung, die ab 1.1 2014 in Kraft treten soll.
Meine Frage ist, ob diese Frist rechtens und einwandfrei ist.
Der (leider) im Mai 2013 weggefallene § 545 BGB, der eine Pflicht des Vermieters mindesten 3 Monate vor dem Umbau zu informieren vorsah,greift somit (ersatzlos?) nicht.
Bei Melde-Infoversäumnis seitens des VM's hätte sich die Frist, des in Kraft treten der Mieterhöhung um 6 Monate verlängert... stimmt das noch?
Ist das noch aktuell und am besten mit §§ zu belegen?
viele Grüße
Ratsuchender-Poldi
Edit//
Handelt es sich hierbei überhaupt im gesetzlichen Sinne um eine Modernisierungsmaßnahme?
Ein zimmer, ein Dachfenster, ein Heizkörper mehr, bedeutet wohl nicht eine Modernisierung/Energie-Ersparnis. Leider lese ich bei I-Net-Recherchen immer nur noch von Modernisierungen .
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Geändert von Tapsy Poldi (09.10.2013 um 18:35 Uhr)
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