Zuerst müsste man wissen, mit welcher Begründung eine Mieterhöhung verlangt wird.
Dann ist nicht klar, ob
Ihre Wohnung vergrößert wurde oder irgend eine Verbesserung erfahren hätte.
Der
§ 545 BGB hat mit Modernisierung überhaupt nichts zu tun und ist auch nicht weggefallen.
Sie meinen sicher den § 555c BGB (
§ 555c BGB - Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen).
Der ist gültig!