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Alt 10.10.2013, 10:31
Sange
Gast
 
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Standard AW: Frist für Mieterhöhung nach Umbau

Zuerst müsste man wissen, mit welcher Begründung eine Mieterhöhung verlangt wird.
Dann ist nicht klar, ob Ihre Wohnung vergrößert wurde oder irgend eine Verbesserung erfahren hätte.

Der § 545 BGB hat mit Modernisierung überhaupt nichts zu tun und ist auch nicht weggefallen.
Sie meinen sicher den § 555c BGB (§ 555c BGB - Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen).
Der ist gültig!
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