AW: Frist für Mieterhöhung nach Umbau
Vielen Dank für die Antwort.
Wie bereits geschrieben, "Im August diesen Jahres wurden in den Häusern die Dachgeschossappartments (samt meinen) umgebaut/ um 1 Zimmer erweitert." sprich, das Appartment hat ein neues Zimmer (12,4 qm) bekommen, ist also vergrößert worden.
Mit dem BGB §§ habe ich mich tatsächlich völlig vergriffen,
555c dürfte hier richtig sein. Dafür nochmals vielen Dank.
Im Schreiben der Hausverwaltung - Titel "Mieterhöhungsverlangen zum 01.01.2014" wird geschrieben: ... "durch den Umbau ist ein weiteres Zimmer mit 12,4m² hinzugekommen".
Soviel zur Begründung.
Viele Grüße
TP
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