AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung
Die Nebenvereinbarung lautet: (vorzeitige Duldung, Reduzierung der Mieterhöhung um ein Drittel und Verteilung auf drei Jahre)
... Sollten Sie dem zustimmen, werden Ihrerseits keine Mietminderungen während der oben beschriebenen Bauzeit akzeptiert.
Wenn Sie Mietminderungen geltend machen möchten, ist das selbstverständlich möglich, jedoch finden dann keine Reduzierungen und/oder Verteilungen auf mehrere Jahre der Mieterhöhung statt."
Während der "oben beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan 10.6.-13.9.13) haben wir nicht gemindert, aber ab Mitte September die Mietzahlung unter Vorbehalt gestellt, da bisher nicht absehbar ist, wann die Bauarbeiten beendet sein werden.
Kann der Vermieter trotzdem von der Vereinbarung zurücktreten ?
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