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Alt 10.10.2013, 17:13
Sange
Gast
 
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Standard AW: Frist für Mieterhöhung nach Umbau

Meines Wissens ist eine Mieterhöhung nur nach den gesetzlichen Vorgaben möglich. Die Begründung mit der Vergrößerung gehörte dann nicht dazu. Es handelt sich demnach um kein rechtliches Mieterhöhungsverlangen.

In diesem Fall würde es bedeuten, dass der Vermieter den Mietvertrag ändern müsste um an eine höhere Miete zu kommen. Das geht aber nur, wenn der Mieter einverstanden ist.

Wenn in diesem Fall der Mieter dieses 1 Zimmer nicht haben möchte, dann braucht er es auch nicht hinzuzumieten.

Wie und wann Mieterhöhungen möglich sind kann man ab § 558 BGB nachlesen.
§ 558 BGB - Mieterhöhung bis zur Ortsüblichen Vergleichsmiete - Mietrecht Gesetz
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