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Alt 11.10.2013, 15:43
Tapsy Poldi Tapsy Poldi ist offline
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Standard AW: Frist für Mieterhöhung nach Umbau

Hmmm, eigentlich habe ich nichts gegen die Mieterhöhung an sich.
Mehr Wohnraum bedeutet nun mal mehr Miete. Die Umbaumaßnahme (Einbau eines Dachfensters für Noteinteig/Ausstieg) war auch ohne Wohnungsvergrößerung nicht anders zu bewerkstelligen. Zudem hat der Vermieter die Pflichtauflage nicht selbst zu verantworten gehabt.

Davon ab, es geht mir lediglich um die Frist des in Kraftsetzen der Mieterhöhung. Ist der 1.1 2014 richtig, obwohl VM versäumte vor diesem Umbau überhaupt die Mieter vom Umfang, Dauer und zu erwartende Mieterhöhung zu informieren?

Oder verlängert sich die Frist zum Eintritt der Mieterhöhung um 6 Monate?
siehe hier --> Die Mieterhöhung bei Modernisierung gem. § 559 BGB. - rechtstipps.net

Zitat:
Das Erhöhungsverlangen muß gem. § 559b BGB schriftlich geltend gemacht werden. In dem Schreiben muss der Vermieter den Erhöhungsbetrag angeben und diesen für den Mieter nachvollziehbar berechnen. Der Vermieter muss die Gesamtkosten beziffern und - soweit mehrere Wohnungen betroffen sind - den Verteilerschlüssel offen legen.
Zitat:
Der Mieter schuldet die erhöhte Miete erst mit dem Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung, § 559 b BGB. Hat der Vermieter versäumt, den Mieter ordnungsgemäß über die anstehenden Arbeiten zu informieren, so verlängert sich diese Frist um ein halbes Jahr.
Möchte hier sicher gehen, wann denn die Frist der Mieterhöhung überhaupt beginnt.



Viele Grüße
TP
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