Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 13.10.2013, 13:14
DanielaS DanielaS ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.10.2013
Beiträge: 1
Standard Vorläufiger Steuerbescheid und Korrektur

hallo zusammen,

meine Schwiegermutter hat im November 2010 einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten, wo sie Erbschaftssteuer für eine geerbte Immobilie zahlen musste. Wir haben keinen Hinweis darauf gefunden, dass dieser Bescheid vorläufig ist. Sie hat den darin festgesetzten Betrag auch fristgerecht bezahlt.

Jetzt 2013 kommt das Finanzamt mit einer neuen Wertermittlung der damals geerbten Immobilie und fordert nochmals über einen vorläufigen Bescheid Erbschaftssteuer ein.

Nun meine Frage: Kann das Finanzamt hier nochmals eine Forderung stellen oder ist der 2010 ergangene Bescheid nicht schon rechtskräftig?

Danke schon mal im voraus



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen