Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 21.08.2009, 21:31
Vendetta Vendetta ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.08.2009
Beiträge: 5
Standard AW: Wohnungsbesichtigung - wann?

Hallo nochmal,

nun, heute schrie es wohl aus dem Wald raus - habe heute folgenden Brief bekommen:

"Sehr geerhrte Frau xxx,

wir widersprechen Ihrem o. g. Schreiben.
Bei unserem Besichtigungstermin waren wir mit Ihnen so verblieben, dass sie den Müll, den Sie in den an den Wohnraum angrenzenden Räumen gelagert haben, unverzüglich entsorgen. Dazu zählen auch die unzählig gesammelten Flaschen.
Darüber hinaus hatten Sie zugesagt die Mieträume wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Sie wollten umgehend die Räume wieder tapezieren, da die Tapete von Ihnen entfernt wurde.
Da sie offensichtlich wieder genesen sind schlagen wir als neuen Besichtigungstermin den xx.xx.xx um 10 Uhr vor und bitten um Bestätigung.

Des Weiteren bitten wir Sie um Reinigung des von Ihnen und Herrn xxx genutzten Treppenhauses, um das Sie sich bislang nicht gekümmert haben."

Nun sind in dem Brief einige Dreistigkeiten enthalten; zunächst einmal sind wir NICHT so verblieben, dass ich meinen "Müll" (völlig normale, aber nicht sehr ordentlich gelagerte Sachen) entsorge. Wir sind in dem Sinne überhaupt nicht verblieben, es wurde mit Naserümpfen zur Kenntnis genommen, mehr nicht. Ebenso meine Pfandflaschen, die ich sehr selten abgebe, da ich dazu meinen Vater (Auto) brauche und der die meiste Zeit nicht da ist. Das geht den Vermieter meiner Meinung nach aber ÜBERHAUPT nichts an, seh ich das richtig?

Und zu der Tapete - die habe ich weggerissen nachdem sie mir beim leisesten Windhauch vor die Füße fiel. Bin ich verpflichtet, meine Wohnung tapeziert zu haben, während ich darin lebe? Und was soll ich denen nun antworten? Ich will die schon aus Prinzip nicht mehr hier rein lassen.

Achja, mal ganz abgesehen dass ich nach wie vor krank bin, aber jemand der mich alle paar Tage mal für ne Minute von weitem sieht kann das natürlich viel besser beurteilen als ich selbst oder mein Arzt, nicht wahr? -.-
Mit Zitat antworten