Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag
Hallo
ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung (Bungalow, alleinige Nutzung). Den Mietvertrag habe ich schon unterschrieben.
Nun meine Frage: Der Vermieter wollte vor Einzug noch die Fassade dämmen und einen Windfang vor der Tür anbringen. Dies ist leider noch nicht geschehen, da er noch keine Zeit hatte. Wenn ich jetzt einziehe und die arbeiten dann gemacht werden, kann er dann die Miete erhöhen??? Ich habe mir gedacht, daß ich bei der Übergabe ein Mängelprotokoll aufnehme und unter "Noch auszuführende Arbeiten" diese Punkte aufnehme. ODER??? Die Miete liegt jetzt schon über den üblichen Mietspiegel!
Gruss Maus
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|