AW: Frist für Mieterhöhung nach Umbau
Eigentlich ist es ja auch keine "Mieterhöhung" im rechtlichen Sinne, sondern der Mieter mietet einen Raum hinzu.
Und dazu ist eine Änderung des Mietvertrages notwendig und keine Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen.
Aber das war doch schon im #2 angesprochen.
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