AW: Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag
Hallo Maus,
du solltest wie von dir vorgeschlagen eine Anlage zum Mietvertrag erstellen mit dem auch von dir oben genannten Titel.
Darin solltest du die noch auszuführenden Arbeiten aufführen, wie am Tag xx.xx.2009 besprochen.
Eine Mieterhöhung darf daraus nicht resultieren, da so wie ich den Sachverhalt verstehe, die Maßnahmen ja zur Unterschrift des Mietvertrags beigeholfen haben und bereits vorher vereinbart wurden.
Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Mietrecht Einfach
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