Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 23.08.2009, 18:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag

Hallo Maus,

du solltest wie von dir vorgeschlagen eine Anlage zum Mietvertrag erstellen mit dem auch von dir oben genannten Titel.

Darin solltest du die noch auszuführenden Arbeiten aufführen, wie am Tag xx.xx.2009 besprochen.

Eine Mieterhöhung darf daraus nicht resultieren, da so wie ich den Sachverhalt verstehe, die Maßnahmen ja zur Unterschrift des Mietvertrags beigeholfen haben und bereits vorher vereinbart wurden.


Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten