Hallo,
die Zahlung der Beerdigungskosten ist gesetzlich klar geregelt:
§ 1968 BGB Beerdigungskosten - Erbrecht
Somit sind alle Erben zur Zahlung verpflichtet.
In Ihrem Falle wäre es dann vielleicht auch einfacher das Erbe auszuschlagen. Auch wenn es schwer fällt, könnte es sicherlich viel Streit, Zeit und Aufwand ersparen.
Erbrecht Einfach