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Alt 22.10.2013, 07:16
Sange
Gast
 
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Standard AW: Mietminderung bei anhaltender Modernisierung

Zitat:
Das Mehrfamilienhaus, in dem wir wohnen, wird seit Mitte Juni 2013 energetisch modernisiert. Wir haben mit dem Vermieter schriftlich vereinbart, dass die anschließende Modernisierungsumlage um ein Drittel reduziert wird, wenn wir "während der beschriebenen Bauzeit" (detaillierter Bauzeitenplan vom 10.6.-13.9.2013) auf eine Mietminderung verzichten.
Wie will man denn eine solche Vereinbarung rechtsgültig vereinbaren, wenn sie gegen bestehendes Recht verstößt?

Siehe § 536 Abs.1 - 1a
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