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Alt 24.10.2013, 20:36
JoHö JoHö ist offline
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Registriert seit: 24.10.2013
Beiträge: 2
Standard Bei Einzug Renovierung - bei Auszug Rückerstattung?

Hallo zusammen,

ich wohne seit 1 1/2 Jahren zur Miete. Mein Vermieter möchte nun die Fenster renovieren, die es zumindest außen auch wirklich nötig haben. Innen wurden die Fenster seit mindestens 7 Jahren nicht gestrichen, aber sie sehen noch sehr gut aus.

Da ich als Mieter für die Innenseite der Fenster zuständig bin, kommen Kosten von ca. 1600 € auf mich zu (es sind viele und mehrteilige Fenster).

Meine Fragen sind nun:
1. Muss ich die Kosten in voller Höhe tragen, auch wenn ich erst seit so kurzer Zeit hier wohne?

2. Ich muss eventuell in kürze wieder ausziehen, kann ich dann einen Teil der Kosten wieder vom Vermieter zurückerstattet bekommen?

3. Der Vermieter möchte seinen Teil der Arbeit (außen streichen und einige Scheiben erneuern) selbst durchführen. Als Zeitraum kommt für Ihn Ende November in frage. Ich gehe also davon aus, dass über mehrere Tage einige Fenster, zumindest tagsüber offen stehen. Kann ich einen Teil der Heizkosten von ihm zurück verlangen wenn er diese Arbeiten in dieser Jahreszeit durchführen möchte?

Vielen Dank schon vorab für Ihre Unterstützung!



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