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Alt 24.10.2013, 21:05
shanja shanja ist offline
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Registriert seit: 24.10.2013
Ort: Berlin
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Standard Pflegeberücksichtigung im Erbfall

Zu unserer Familie gehören meine leiblichen Eltern und mein Bruder aus der ersten Ehe unserer Mutter. Meine Eltern haben ein Berliner Testament gemacht. Mein leiblicher Vater wurde 2007 dement (rückwirkend Pflegestufe III ). Unsere gemeinsame leibliche Mutter wurde ebenfalls pflegebedürftig (Pflegestufe I - untergewichtig - 36 kg / stark sturz gefährdet / 70 % GdB mit Merkzeichen Gehbehindert und Begleitperson).

Beide Elternteile habe ich gepflegt. Mein Vater ist 03/08 verstorben. Danach habe ich unsere gemeinsame leibliche Mutter bis zu ihrem Tod 08/13 allein gepflegt. Unsere Mutter war 14 Stunden in der Woche pflegebedürftig. Für die Zeit meiner Freistellungsphase bei der Altersteilzeit ( 2,5 Jahre ) wurde diese Pflege bei meiner Rente anerkannt.

Nun ist meine Frage ob und wie diese Pflege - insbesondere die unserer gemeinsamen leiblichen Mutter - beim Erbe Berücksichtigung findet?

Beim Erbe geht es um den Teil eines 1923 erbauten kleinen Reihenhauses (ca. 80 m² Wohnfläche) mit einem Wert von ca. 40 T€ und einem 345 m² großen Grundstück mit einem Quadratmeterwert lt. Bodenrichtlinie des Landes Berlin von 160 € = 55.200 €.

Gibt es Urteile über die Höhe der zu berücksichtigenden Pflege? Habe ich einen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass meines leiblichen Vater? Nach dem Berliner Testament meiner Eltern wurde meine Mutter zunächst Alleinerbin.



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