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Alt 25.10.2013, 04:27
Sange
Gast
 
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Standard AW: Bei Einzug Renovierung - bei Auszug Rückerstattung?

Wenn Sie erst so kurze Zeit in der Wohnung wohnen, dann könnten auf Sie überhaupt keine Kosten bezüglich einer Fenstersanierung oder Reparatur zukommen. Es sei denn, Sie hätten die Fenster beschädigt.
Das ist allein Vermieterangelegenheit.

Schauen Sie sich mal den § 535 BGB an!
§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

Ein Mieter wäre auch nur nach 7 Jahren Wohndauer für den Innenanstrich , wenn erforderlich zuständig. Das aber auch nur dann, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag vereinbart wurde.

Über eine Teilerstattung von Heizkosten müsste man sich mit dem Vermieter einigen oder eine Mietminderung beginnen.
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