AW: Pflegeberücksichtigung im Erbfall
Hallo.
Eine Anrechnung von Pflege auf das Erbe ist mir nicht bekannt.
Dafür wird durch die Träger Pflegegeld bezahlt. Dieser finanzielle Ausgleich von 235 EUR für Pflegestufe 1 (305 EUR ab 01.01.2013) bis zu 700 EUR bei Pflegestufe 3 steht dem zu Pflegenden und somit gleichzeitig dem Pflegenden zu.
Ein weiterer erhöhter Erbanspruch resultiert daraus meiner Kenntnis nach nicht.
Erbrecht Einfach
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