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Bankbürgschaft als Mietkaution
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26.10.2013, 08:02
Sange
Gast
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AW: Bankbürgschaft als Mietkaution
Zitat:
oder dem Vermieter eine Zahlung der Mietkaution in Raten anbieten.
Nun, die Ratenzahlung der Kaution ist aber sowieso Inhalt des § 551 BGB.
3 Raten dürfen es immer sein.