Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 26.10.2013, 08:02
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Bankbürgschaft als Mietkaution

Zitat:
oder dem Vermieter eine Zahlung der Mietkaution in Raten anbieten.
Nun, die Ratenzahlung der Kaution ist aber sowieso Inhalt des § 551 BGB.
3 Raten dürfen es immer sein.
Mit Zitat antworten