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Alt 23.08.2009, 22:34
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Wohnungsbesichtigung - wann?

Hallo Vendetta,

mach es dir einfach und schicke deinem Vermieter eine Kopie des Attests von deinem Arzt. Dann braucht er auch nicht mehr per Ferndiagnose zu mutmaßen, ob du nun wieder genesen bist oder nicht.

Denn ganz kannst du deinem Vermieter den Zutritt zur Wohnung nicht verwehren. Denn wenn er der Meinung ist, dass die Mietsache, also die Wohnung, ggf. beschädigt sein könnte, musst du ihm Zutritt nach Vereinbarung eines Termins gewähren. Ganz auszusperren ist der Vermieter aus seiner Wohnung also nicht ...


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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